Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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Die Baugenehmigung ist in Deutschland kein bundesweit identisches „Standardverfahren“. Zwar folgt das Genehmigungswesen grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zunächst prüfen Behörden die planungsrechtlichen Grundlagen, dann folgt die Einreichung des Bauantrags, anschließend die fachliche Prüfung und am Ende die Entscheidung über die Genehmigung. Diese Grundstruktur orientiert sich an der Musterbauordnung (MBO), die als Vorlage für die Landesregelungen dient. Der entscheidende Unterschied liegt in der Ausgestaltung durch die einzelnen Bundesländer. Jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung, wie genau das Verfahren abläuft und welche Vorhaben genehmigungsbedürftig sind. Das betrifft zum Beispiel den Umfang verfahrensfreier oder genehmigungsfreier Vorhaben sowie die Frage, wer einen Bauantrag bauvorlageberechtigt einreichen darf. Auch die organisatorische Umsetzung kann variieren, etwa ob die Antragstellung digital möglich ist und wie die zuständigen Stellen im Einzelfall eingebunden sind. Für Bauherr:innen heißt das: Auch wenn der Ablauf „nach Muster“ funktioniert, sollten sie sich frühzeitig mit den landesspezifischen Vorgaben beschäftigen. Welche Unterlagen erforderlich sind, welche Prüfungen im Genehmigungsverfahren stattfinden und ob es Besonderheiten im jeweiligen Bundesland gibt, ergibt sich aus der Landesbauordnung und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften. So vermeiden Sie, dass falsche oder unvollständige Erwartungen den Zeitplan ausbremsen. Das Verfahren bleibt also ähnlich – die Details sind Ländersache.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Hattingen

Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Hattingen. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.

Zum Bauportal NRW

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es wie überall Vorhaben, die ohne Genehmigung auskommen, andere dagegen benötigen eine formelle Prüfung. Für Bauherren ist deshalb vor allem die Einordnung entscheidend: Was genau soll gebaut werden, und fällt das Vorhaben in den Bereich genehmigungsfreier Tätigkeiten oder nicht? Achten Sie außerdem auf die richtige Planung der Unterlagen und darauf, dass die Angaben zum Vorhaben vollständig sind. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen im weiteren Verfahren. Klärungen vor der Einreichung sparen später Zeit.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Hattingen.

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Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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